07.11.13, 11:00 Uhr
Die Aktionsgemeinschaft Maximilianstrasse e.V. wünscht dem scheidenden Ordnungsreferenten Dr. Volker Ullrich alles Gute und vor Allem mehr Erfolg in seinem neuen Aufgabengebiet, als er ihn hier als Ordnungsreferent hatte.
Herr Dr. Ullrich war in den 4 vergangenen Jahren der 3. Ordnungsreferent ohne nennenswerten Erfolg.
Selbst schlechte Fußballtrainer haben oftmals längere Verträge.
Jetzt schmückt sich auch Herr Dr. Ullrich mit dem vor Jahren vom Stadtrat beschlossenem Maßnahmenpaket, obwohl er bei dessen Vollzug, was ja seine eigentliche Aufgabe als Ordnungsreferent ist, untätig blieb.
Wo, um alles in der Welt, bleiben die seit Jahren versprochenen Ordnungskräfte, die Vandalismus und die zunehmenden Gewaltexzesse, bei denen Menschen halb tot geprügelt werden, verhindern sollen?
Wo bleibt die Überwachung und Ahndung der Geschwindigkeitsübertretungen in der Maximilianstraße? Es wird weiter mit hoher Geschwindigkeit gefahren. Der Lärmpegel ist entsprechend hoch und erfüllt in keiner Weise die vom VGA in ihrem Urteil geforderte Lärmreduzierung. Das jetzt angeordnete Tempo 20 ist ein echtes Placebo und wird genauso missachtet wie das seit vielen Jahren bestehende Tempo 30.
Wo bleibt die Einhaltung des Stadtratsbeschlusses, dass keine weiteren Vergnügungslokale in der Maximilianstrasse und am Ulrichsplatz zugelassen werden dürfen? Es wird schon jetzt gegen diesen Beschluss verstoßen.
Jedes neue Vergnügungslokal verstärkt den nächtlichen Lärm in der Innenstadt und lockt noch mehr " lebensfrohe junge Menschen "
( Originalton OB Dr. Gribl ) in die Stadt.
Nein Herr Dr. Ullrich, Sie und Ihre Vorgänger haben das Klassenziel nicht erreicht. Schade für unsere Stadt.
Es grüßt Sie die Aktionsgemeinschaft Maximilianstrasse e.V. die sich für die Lärm geplagten Bewohner der Innenstadt einsetzt.
Dieser Eintrag wurde zuletzt am 23.03.14 um 15:33 Uhr von Dipl. Betriebswirt Wolfgang Doßmann editiert.
28.06.13, 20:04 Uhr
Trotz Stadtratsbeschluss des Bebauungsplans 470 der weiteren Konzessionen an Vergnügungslokale und Schnellgaststätten verbietet, werden weiterhin Betriebe dieser Art eröffnet und Einzelhandelsgeschäfte damit geschlossen.
Wir haben den Eindruck, dass der Stadt an der Reduzierung der Lärmbelästigung durch div. Gastronomiebetriebe und der Fortbestand des Einzelhandels nichts gelegen ist. Jede neue Gastronomie verstärkt den Lärm in der Straße!
Hat die Stadt Augsburg den Begriff Wirtschafts- Förderung hier falsch verstanden? Die Aussage des BP 470 ist, dass ein weiterer Trading-Down-Effekt verhindert werden muss.
Hier einige Beispiele, die dieser Aussage entgegenstehen:
1. In der Heilig Grabgasse wurde für ein ehemaliges Einzelhandelsgeschäft (Damenmode) eine Konzession für eine Schnellgaststätte schnell noch vor der Veröffentlichung des Entwurfs zum BP 470 vergeben, die jetzt bis 5 Uhr früh geöffnet hat. Der Lärm davor ist ähnlich erschreckend wie vor dem Dönerladen Arcadas und für die Anwohner nicht akzeptabel.
2. Der Fuggerkeller ist als Speiselokal genehmigt, wird aber bis in die frühen Morgenstunden als Disco geführt. Neue Vergnügungsstätten sind laut dem BP 470 grundsätzlich verboten?! Warum ignoriert die Stadt diesen Missbrauch?
3. Die ehemaligen Räume der Hypovereinsbank wurden an den wohl aggressivsten Anbieter alkoholischer Getränke vergeben, an die Firma Sausalitos. Das Geschrei der Betrunkenen ist bis weit in die Wintergasse zu hören. Die Wintergasse ist ein reines Wohngebiet.
Weitere Anfragen und Anträge der Hausbesitzer und Lokalbetreiber für Konzessionen neuer Gastronomiebetriebe liegen vor, ob wohl sich darin bis heute Einzelhandelsgeschäfte befinden:
Für das Antiquitätengeschäft Gabler, Ulrichsplatz 13.
Für das Sportbekleidungsgeschäft in der Maximilianstraße 41.
Für das renommierte Buchhandelsgeschäft Rieger und Kranzfelder Maximilianstraße 36. Gegründet 1731 und seit 270 Jahren in Augsburg!
Dies sind die uns z. Z. bekannten Anfragen und Anträge. Weitere werden sicher folgen oder befinden sich schon in den Schubladen der Verantwortlichen?
Jeder neue Gastronomiebetrieb vergrößert den Lärmpegel in der Straße. Es gibt keinen guten oder schlechten Betrieb, denn bei Bedarf wird ganz schnell eine Disco daraus, wie das Beispiel Fuggerkeller zeigt.
Gaststätten genießen Bestandsschutz und können nicht gekündigt werden. Bei Einzelhandelsgeschäften sollte, nein muss die Stadt den gleichen Maßstab anwenden.
Die Stadt argumentiert mit einer absurden Logik, nämlich damit, dass die nördliche Maximilianstraße noch mehr Lokale verträgt, weil da weniger Menschen wohnen, was eine ausgesprochene Fehleinschätzung ist, denn links und rechts und gegenüber von den geplanten oder bereits genehmigten Gastronomie-Betrieben befinden sich reine Wohnhäuser.
Man hat in den letzten Jahren die südliche Maxstraße und den Ulrichsplatz, die bevorzugte Wohngebiete sind, mit Discos und Kneipen vollgestopft und meint, dass dies jetzt auch in der Nähe des Merkurbrunnens so gemacht werden muss.
Es kann doch nicht Ziel einer Stadtentwicklung sein, einer Straße den Einzelhandel zu nehmen und den Bewohnern die Nachtruhe, um aus den Räumen Gaststätten zu machen, die nach Bedarf mit Discos bis in den Morgen die Straße mit Lärm überziehen, der jetzt schon Anlass zur Klage vor dem Verwaltungsgericht gegeben und die Stadt zu verschärften Maßnahmen gegen den nächtliche Lärm gezwungen hat. Die neu getroffenen Maßnahmen sind nicht geeignet auch nur im Geringsten eine Lärmreduzierung zu erreichen und dienen nicht mal zur eigenen Beruhigung des Ordnungs-Referenten. Ca. 20 Jahre gibt es Tempo 30 in der gesamten Innenstadt und das wurde missachtet. Warum jetzt Tempo 20 etwas bringen soll, ist ein Rätsel. 4 Wochen nach Einführung des Tempolimits wird weiter mit bis zu 80 km/h durch die Straße gerast. Wer etwas anderes behauptet kann jederzeit mit uns auf die Straße gehen und zwischen 3 Uhr und 6 Uhr Nachts die Raserei miterleben.
Es ist unbegreiflich, mit welcher Gedankenlosigkeit oder ist es rücksichtslose Absicht, hier gegen gewachsene Strukturen von Geschäften und Wohnungen der Innenstadt, besonders in der Maximilianstraße und dem Ulrichsplatz, gehandelt und einer weiteren Entwicklung zur totalen Party Meile Vorschub geleistet wird.
Es grüßt Sie Ihre
Aktionsgemeinschaft Maximilianstrasse e.V.
Dieser Eintrag wurde zuletzt am 07.11.13 um 10:55 Uhr von Dipl. Betriebswirt Wolfgang Doßmann editiert.
14.02.13, 13:24 Uhr
Liebe Mitglieder, liebe Freunde der Aktionsgemeinschaft Maximilianstrasse e.V.
Leider hat die Stadt, die vom Verwaltungsgericht gesetzte Frist von 6 Monaten unbeachtet verstreichen lassen, um die Lärmbelästigung in der Innenstadt zu reduzieren.
Die Stadt hat auch nach 9 Monaten keine Entscheidung im Sinne des Urteils getroffen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Reduzierung des Lärmpegels zu erreichen.
Es scheint so, dass die Stadt weiterhin auf Konfrontation gegen ihre Bewohner geht. Entgegen des BP 470 werden weiterhin disco- ähnlichen Bertrieben und Schnellgaststätten Konzessionen erteilt, die unter dem Deckmantel von Speisegaststätten bis in die späte Nacht das Partyvolk anlocken und mit lauter Musik die Nachtruhe stören. Es werden Partyzelte auf den verbreiterten Gehwegen aufgestellt, ohne von den Ordnungskräften beanstandet zu werden. In der Nähe des Moritzplatzes sind in der nächsten Zeit 3 weitere Gastronomiebetriebe vorgesehen. Die Partymeile lässt grüßen!
Ein besonderer Flop ist der so gepriesene Nachtbus um 4 Uhr. Man kann beobachten, dass nur vereinzelte Nachtschwärmer einsteigen, die größere Menge steigt aus, um noch schnell einen Döner oder eine Currywurst auf die schon mit jeder Menge Alkohol gefüllten Mägen zu bringen. Der Erfolg liegt dann dekorativ auf den schönen neuen Gehwegen. Nur in der Maxstraße gibt es um diese Zeit noch etwas zu essen. Der nächtliche Lärm geht weiter.
Es gibt etwas Außergewöhnliches zu berichten: Trotz unserer massiven Kritik an dem Verhalten der Stadt und der Klage beim VG Augsburg wurde unsere Arbeit mit einer Urkunde für herausragendes bürgerschaftliches Engagement geehrt. Na, da staunt man aber oder war es doch die Nachtigall?
Die Hausbesitzer und ihre Mieter haben nach der Verbreiterung der Gehwege ein großes Problem. Die Stadt erteilt Gastronomiebetrieben die Genehmigung ihre Außenbewirtung über die Hausgrenzen hinaus auszudehnen. Und plötzlich hat man eine lärmende Gastronomie unter dem Schlafzimmerfenster. Der Widerstand ist massiv, da es nicht zumutbar ist, das der Lärm, Essensgeruch und Tabakgestank bis in die Wohnräume zieht.
Es gibt also weiterhin viel zu tun, wir sind dabei!
Dieser Eintrag wurde zuletzt am 31.08.14 um 11:22 Uhr von Dipl. Betriebswirt Wolfgang Doßmann editiert.